Retten aus Höhen und Tiefen
Anwendung der PSAgA nach DGUV R 112-199

In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen die Inhalte nach DGUV R 112-199.
Bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen gehört die Rettung im Notfall zu den größten Herausforderungen. Kann der Verunfallte nicht in kürzester Zeit aus dieser Situation gebracht werden, kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Gewährleistung der Rettung

Um eine Arbeitssicherheit in diesem Bereich zu gewährleisten, muss nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV) zu jedem Zeitpunkt eine sofortige Rettung aus dem Gefahrenbereich und entsprechende Sachkunde im Umgang mit der PSAgA gewährleistet werden.
Um den DGUV Vorschriften nachzukommen, können Anwender von PSAgA nach DGUV R 112.198 diese mit speziellem Wissen und Ausrüstung selbst sicherstellen.

Vorraussetzungen:

  • 18 Jahre
  • Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198 (PSAgA)
  • Tauglichkeitsnachweis (wir empfehlen eine G41-Untersuchung)

Inhalte:

Theoretische Unterweisung
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Arten von Rettungsausrüstung
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit Rettungsausrüstung
  • Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Anschlagmöglichkeiten
  • Notwendigkeit eines Seilschutzes
  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Bestimmungsgemäße Benutzung
  • Auswahl der Rettungstechniken
  • Grenzen des Verfahrens
 
Praktische Unterweisung
  • Nutzerkontrolle vor Anwendung
  • Anpassen der Ausrüstung
  • Eigensicherung
  • Zugang in den Gefahrenbereich
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung
  • Evakuierung aus hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Aktive Rettung von Verunfallten (begleitende Rettung)
  • Passive Rettung von Verunfallten (Ablassen des Verunfallten)
  • Rettung aus vertikalen Strukturen (Steigleiter, Masten)
  • Rettung aus horizontalen Strukturen (Plattform, Maschinenhaus)
  • Notfallmaßnahmen, Lagerung und Erste Hilfe nach der Rettung
 

Dauer:
1 Tag mit ca. 8 Stunden
Abschluss: Zertifikat
Unterwiese Personen in der Anwendung von PSAgA nach DGUV R 112-199 können entsprechend der betrieblichen Anweisung Rettungen aus dem Gefahrenbereich mit der in der Schulung verwendeten Rettungsausrüstung und den erlernten Techniken durchführen. Das Zertifikat muss durch eine jährliche Wiederholungsunterweisung nach §12 ArbSchG, TBRS 2121-3 und 2001/45 EG erneuert werden.

Kurspreis:
Kurspreise auf Anfrage.

Erstellen Sie für Arbeiten mit der Anwendung von PSAgA eine Gefährdungsbeurteilung  sowie eine Betriebsanweisung, um der Unternehmerpflicht nachzukommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Adresse:

PSAgA & AbStSi Becker * Inhaber: Thorsten Becker

Ihr Partner für Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.