Rechtssichere PSAgA Prüfung & UVV-Prüfung im Saarland

Sachkundeprüfung nach DGUV Regel 112-198 für Ihre Absturzsicherung

Vom zertifizierten Sachkundigen, Industriekletterer und Feuerwehr-Zugführer

Maßgeschneiderte Lösungen für jede Anforderung

Industrie, Gewerbe & B2B-Kunden

Als Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragter tragen Sie die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Wir sorgen für die rechtssichere und fristgerechte Prüfung Ihrer Ausrüstungen, um Haftungsrisiken zu minimieren und Ausfälle zu vermeiden.

TRBS 1203 | DGUV R 112-198| DGUV R112-199 | ArbSchG

Feuerwehren & Hilfsorganisationen (BOS)

Einsätze im absturzgefährdeten Bereich erfordern absolut verlässliches Material und perfekt geschultes Personal. Profitieren Sie von einer Prüfung und Ausbildung auf Augenhöhe – durchgeführt von einem erfahrenen Feuerwehr-Zugführer (F IV), Atemschutzgerätewart und Truppausbilder.

FwDV 1 | DIN 14800-17 | Kompaktsysteme

Privatpersonen, Baumpfleger & Kletterer

Ob hobbymäßig am Fels, bei der privaten Baumpflege oder als freiberuflicher Kletterer: Ihre persönliche Ausrüstung ist Ihre Lebensversicherung. Wir prüfen Ihre Gurte, Seile und Karabiner unkompliziert und fachgerecht.

PSAgA Check | Hersteller-Richtlinien

Unser Leistungsportfolio & Normen

Leistung / Prüfung

Prüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA)

Gesetzliche Vorschrift / Grundlage

Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906) und Befähigungsnachweis nach TRBS 1203.

Zielgruppe

Industrie, Handwerk, Feuerwehren, Privatkletterer

Unterweisungen für Anwender

Theoretische und praktische Unterweisungen nach DGUV Regel 112-198 (Einsatz von PSAgA) und DGUV Regel 112-199 (Retten aus Höhen und Tiefen).

Unternehmen, EVU, Mobilfunk, Handwerk

Feuerwehr-Spezialausbildung & Prüfung von Anschlagpunkten

Ausbildung im Bereich Absturzsicherung nach FwDV 1 und Prüfung von Gerätesätzen Absturzsicherung nach DIN 14800-17.

Prüfung ortsfester und temporärer Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795.

Freiwillige- und Werkfeuerwehren, Hilfsorganisationen, Dachdecker, Industrie, Hallenbetreiber

FAQ PSAgA-Prüfung

Mindestens einmal jährlich – so schreibt es die DGUV Regel 112-198 vor. Bei erkennbaren Mängeln oder nach einem Sturzereignis ist eine außerplanmäßige Prüfung sofort erforderlich.

Nur eine „zur Prüfung befähigte Person“ nach TRBS 1203 – also jemand mit nachgewiesener Fachkunde, Berufserfahrung und regelmäßiger Weiterbildung. Thorsten Becker erfüllt diese Anforderungen und ist nach DGUV Grundsatz 312-906 anerkannt.

Alle Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer, Auffanggeräte, Steigschutzeinrichtungen sowie ortsfeste und temporäre Anschlagpunkte.

Sie erhalten ein rechtssicheres, digitales Prüfprotokoll über die Homebase-Plattform – jederzeit abrufbar und revisionssicher dokumentiert.

Die Prüfung findet direkt bei Ihnen vor Ort statt – im Saarland und der angrenzenden Region (RLP, Luxemburg).

Bereit für Ihre rechtssichere Prüfung

Nutzen Sie unser Express-Formular für ein unverbindliches Angebot. Egal ob 1 oder 500 Ausrüstungsgegenstände.